KfW-Newsletter: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023

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KfW-Newsletter vom 13.12.2022 Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01.01.2023 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die wir die Förderbedingungen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus zum 01.01.2023 anpassen: Neu: Für eine “serielle Sanierung” gibt es bis zu 15 % Extra-Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss bei der Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) steigt auf 10 % und wird um das Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse erweitert. Bei Eigenleistungen sind ab dem 01.01.2023 auch die Materialkosten förderfähig. Anlagen zur Stromversorgung werden nicht mehr mitgefördert. Der Anteil an erneuerbaren Energien zur Erreichung der Erneuerbare-Energien-Klasse steigt auf 65 %. KfW-Pfeil Zum Kredit für Wohngebäude (261) Mit freundlichen Grüßen

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