VR Bayern Mitte hat damit auch kein Problem, hier gilt das selbe. Der Erbauberechtigte muss diese sogenannte Stillhaltevereinbarung unterzeichnen, sonst ist keine Finanzierung möglich.
ING
Von „Königsbauer, M. (Markus)“ <Markus.Koenigsbauer@ing.de>. Datum 09.04.2024 10:19:08
Kirchliches Erbbaurecht: Möglich
Öffentliches Erbbaurecht: Möglich
Privates Erbbaurecht: Möglich
Finanzierungen mit einer Stiftung als Erbbaurechtsgeber sind möglich.
Erbbaurechtserklärung unter Formulare hinterlegt.
Restlaufzeit:
Die Restlaufzeit des Erbbaurechts liegt 10 Jahre über der kalkulatorischen Gesamtlaufzeit des Darlehens.
Bei guten Kunden, die durch eine erhöhte Tilgung eine kürzere Darlehens-Laufzeit haben, kann es ausreichen, wenn das Erbbaurecht 10 Jahre über die kürzere Laufzeit hinaus geht. Dies muss aber vorbesprochen werden.
Rangrücktritt / Stillhalteerklärung:
Die Stillhalteerklärung und Belastungsgenehmigung des Erbbaurechtsgebers ist auch bei Rangrücktritt zur Auszahlung zwingend erforderlich.
Dieses Dokument ist als Auszahlungsvoraussetzung im Darlehensvertrag genannt.
Bewertung des Vorkaufrechtes: Nicht erforderlich
Kapitalisierung: Nein