Erbaurecht ING DIBA und VR Bayern Mitte

VR Bayern Mitte hat damit auch kein Problem, hier gilt das selbe. Der Erbauberechtigte muss diese sogenannte Stillhaltevereinbarung unterzeichnen, sonst ist keine Finanzierung möglich.

ING

Von „Königsbauer, M. (Markus)“ <Markus.Koenigsbauer@ing.de>. Datum 09.04.2024 10:19:08

Kirchliches Erbbaurecht: Möglich

Öffentliches Erbbaurecht: Möglich

Privates Erbbaurecht:  Möglich

Finanzierungen mit einer Stiftung als Erbbaurechtsgeber sind möglich.

Erbbaurechtserklärung unter Formulare hinterlegt.

Restlaufzeit:

Die Restlaufzeit des Erbbaurechts liegt 10 Jahre über der kalkulatorischen Gesamtlaufzeit des Darlehens.

Bei guten Kunden, die durch eine erhöhte Tilgung eine kürzere Darlehens-Laufzeit haben, kann es ausreichen, wenn das Erbbaurecht 10 Jahre über die kürzere Laufzeit hinaus geht. Dies muss aber vorbesprochen werden.

Rangrücktritt / Stillhalteerklärung:

Die Stillhalteerklärung und Belastungsgenehmigung des Erbbaurechtsgebers ist auch bei Rangrücktritt zur Auszahlung zwingend erforderlich.

Dieses Dokument ist als Auszahlungsvoraussetzung im Darlehensvertrag genannt.

Bewertung des Vorkaufrechtes: Nicht erforderlich

Kapitalisierung: Nein

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